Beschluss OLG Bamberg vom 01.04.2022, Az. 2 UF 11/22

Kein Anspruch auf vollständige Privatsphäre und Auskunft über Anwesenheitszeiten des anderen Ehegatten bei Trennung in der Wohnung:

Leben die Eheleute in der Ehewohnung getrennt, so besteht kein Anspruch auf umfassende Privatsphäre in der gesamten Ehewohnung und auch kein Anspruch auf Kenntnis der Anwesenheitszeiten des Ehemannes in der Ehewohnung während der Trennungszeit. Dies würde dem Charakter als gemeinsam benutzte Ehewohnung widersprechen.Die fehlende vollständige Privatsphäre ist der gemeinsamen Wohnung immanent. Zudem würde es den Ehemann unzumutbar in seinem freien Nutzungsrecht einschränken, wenn er der Ehefrau seine exakten Ankunfts-, Abfahrts- und Anwesenheitszeiten mitteilen müsste.