Beschluss des OLG Oldenburg vom 16.12.2021 Az 13-UF 85/21

Eine Unterhaltspflicht der Großeltern kann dann greifen, wenn Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt ( § 1607 BGB ).

Daher kann Auskunft von den Großeltern über deren Einkommen und Vermögen verlangt werden. Im Anschluss an diese Auskunft ist zu entscheiden, ob die Großeltern tatsächlich Unterhalt schulden.