Urteil des BGH vom 26.05.2021, Aktenzeichen IV ZR 174/20, Leitsätze:

1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.

2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung des Pflichtteilsanspruchs.

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