Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten
Urteil des BGH vom 26.05.2021, Aktenzeichen IV ZR 174/20, Leitsätze:
1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968
BGB.
2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung des Pflichtteilsanspruchs.
3.............