Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff auf denjeniger Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn eine Empfehlung der Impfung durch die STIK vorliegt und auch das Kind die Impfung will.

OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 17.08.2021 Az 6 UF 120/21

zitiert in Newsletter 09-2021 FF