OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2020, Az OVG 4 B 3/20

Verwaltungsgerichte sind nicht dazu befugt, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuƤndern. Dies gilt selbst dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist.

Es ging um eine Entscheidung im Versorgungsausgleich, die das Verwaltungsgericht korrigierte.