Smart Contracts sollen sich -mittels eines komplexen Programmcodes- selbst, d.h. automatisch vollziehen und durch Speicherung auf der Blockchain unveränderich sein (Bei einer Blockchain handelt es sich im Grunde genommen um eine dezentrale Datenbank, die gegen Veränderungen mit kryptografischen Verfahren gesichert ist).

Smart Contracts sollen die bisher mit der Durchsetzung von Vereinbarungen befassten Stellen, also z.B. Gerichte, Anwälte und Notare, ersetzen.

Näheres aus dem Beitrag "Rechtsprobleme von Smart Contracts - automatisierte Abwicklung von Verträgen" von Dipl.-Jur. Karin Potel und RA Stefan Hessel in der Zeitschrift JURIS 10/2020 S. 354 ff.

Künftiger Meinungsaustausch Scheidungswilliger:

EHEVERTRAG ? WIR HABEN EINEN SMART CONTRACT. STATT SCHEIDUNG LÖSCHT MAN DIE APP. (Die Zukunft ?)

Quelle: Karikatur JURIS 10/2020, Titelblatt