Smart Contracts sollen die bisher mit der Durchsetzung von Vereinbarungen befassten Stellen, also z.B. Gerichte, Anwälte und Notare, ersetzen.
Näheres aus dem Beitrag "Rechtsprobleme von Smart Contracts - automatisierte Abwicklung von Verträgen" von Dipl.-Jur. Karin Potel und RA Stefan Hessel in der Zeitschrift JURIS 10/2020 S. 354 ff.
Künftiger Meinungsaustausch Scheidungswilliger:
EHEVERTRAG ? WIR HABEN EINEN SMART CONTRACT. STATT SCHEIDUNG LÖSCHT MAN DIE APP. (Die Zukunft ?)
Quelle: Karikatur JURIS 10/2020, Titelblatt