Der Deutsche Anwaltsverein, Ausschuss Familienrecht, hält folgende Punkte für dringend regelungsbedürftig:

1. Die Verpflichtung der Versorgungsträger zu vollständigen Auskünften im Gesetz verankern;

2. Lösung wegen verschwiegener und/oder vergessener Anwartschaften durch nachträglichen Ausgleich;

3. Entlastung der Gerichte, dadurch dass für alle isolierte Versorgungsausgleichsverfahren Anwaltszwang eingeführt wird.

Quelle: zur Stellungnahme DAV und BRAK, Monatsbrief für Familienrechts-Anwälte