1. Die Verpflichtung der Versorgungsträger zu vollständigen Auskünften im Gesetz verankern;
2. Lösung wegen verschwiegener und/oder vergessener Anwartschaften durch nachträglichen Ausgleich;
3. Entlastung der Gerichte, dadurch dass für alle isolierte Versorgungsausgleichsverfahren Anwaltszwang eingeführt wird.
Quelle: zur Stellungnahme DAV und BRAK, Monatsbrief für Familienrechts-Anwälte