OLG Frankfurt a.M. Az WF 102/20, Beschluss vom 08.07.2020:

Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie.

Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts notwendig. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne (zusammen mit den betagten Großeltern des Kindes, Anmerkung Schmittner) reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Eltern gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann eine Ordnungsgeld verhängt werden.