Am 11.09.2020 Dr. Andreas Olaf Schmidt, Richter am Amtsgericht Hamburg, Christian M. Scholz, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht:

Asset Protection:

Unternehmerische Tätigkeit ist immer auch mit Risiken verbunden. Für Unternehmer, die für ihre betrieblichen Verbindlichkeiten neben dem Betriebsvermögen auch mit ihrem privaten Vermögen haften (z.B. Einzelunternehmer), besteht daher die Notwendigkeit, präventive und rechtlich zulässige Maßnahmen zu treffen, um ihr Privatvermögen dem Zugriff potentieller Gläubiger zu entziehen. Andernfalls kann ein betrieblicher "Schiffbruch" auch den privaten Ruin nach sich ziehen. Solche Maßnahmen werden gemeinhin unter dem Begriff "Asset Protection" zusammengefasst.

Einzelheiten hierzu im Rahmen einer Erstberatung.