"Lieber mit warmer als mit kalter Hand" (=zu Lebzeiten schenken statt vererben). Hierfür auf jeden Fall juristischen Rat in Anspruch nehmen, vorzugsweise einen Fachanwalt für Erbrecht fragen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird in der Regel die Erstberatungsgebühr übernommen.