Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 22.07. 2016 einen Beschluss unter dem Aktenzeichen F 361/16 EASO erlassen, wonach Kindeseltern Sorge dafür zu tragen haben, dass ein Kind zu bestimmten Personen keinen Kontakt mehr haben darf, weder real, noch virtuell. Es geht hierbei um Personen, welche den Versuch unternehmen, mit dem Kind über digitale Medien Text- und Bild- Kommunikation mit sexualisierten Inhalten zu führen. Die Eltern sollen nach Auffassung des Gerichts sogar "WhatsApp" vom Smartphon entfernen und die Wiederverwendung durch das Kind unterbinden.Das Gericht äußert im übrigen grundsätzliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung von "WhatsApp" durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.