Wenn mehrere Personen als Erbengemeinschaft ein Haus oder eine Eigentumswohnung erben und wenn nur eine(r) dort wohnt, stellt sich die Frage, ob er (sie) eine Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft zahlen muss. Ja, aber nicht automatisch. Die Miterben müssen eine Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung verlangen und beschließen. Eine einfache Zahlungsaufforderung reicht nicht. So ein Urteil eines Oberlandesgerichts, Quelle: Neue Juristische Wochenschrift -Spezial- Heft 19/2016.