Am 29.09.2016 hat der Bundestag den Kompromiss zur Erbschaftssteuer gebilligt. Der Bundesrat stimmt am 14.10.2016 ab. Die allgemeinen Freibeträge bleiben unverändert, zum Beispiel der Freibetrag für Kinder nach jedem Elternteil 400.000,--€, also zweimal 400.000,--€. Näheres dazu von einem Fachanwalt für Erbrecht in Aschaffenburg.