Praktizieren Eltern einvernehmlich ein paritätisches Wechselmodell, so ist über die Frage, ob dieses aus Kindeswohlgesichtspunkten zugunsten eines Residenzmodells zu beenden ist, in einem Umgangsverfahren zu entscheiden. Es entspricht auch den sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen, dass bereits ältere Kinder häufiger das Wechselmodell, das sie früher durchaus wertschätzten, aufgeben wollen, da sie mit zunehmendem Alter den ständigen Aufenthaltswechsel nicht mehr als angenehm empfinden.
Beendigung eines einvernehmlichen paritätischen Wechselmodells
OLG Frankfurt Beschluss vom 31.03.2026 6 UF 23/26