Der totenfürsorgeberechtigte Angehörige hat die Exhumierung und Probenentnahme zu dulden, wenn die Abstammungsuntersuchung erforderlich und zumutbar ist.
Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
OLG Karlsruhe Beschluss vom 16.03.2026 5 WF 30/25
Der totenfürsorgeberechtigte Angehörige hat die Exhumierung und Probenentnahme zu dulden, wenn die Abstammungsuntersuchung erforderlich und zumutbar ist.