Das unterhaltsberechtigte Kind, das den leistungsfähigen Elternteil in Anspruch nimmt, muss sich zur Deckung seines Lebensbedarfs nicht auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen.
Kindesunterhalt und Leistungsfähigkeit
OLG Hamm Beschluss vom 16.04.2026 4 UF 168/25