Zur Frage, wie der Kindesunterhalt im Falle einer umfangreichen Mitbetreuung der Kinder durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu bemessen ist.
Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
Zur Frage, wie der Kindesunterhalt im Falle einer umfangreichen Mitbetreuung der Kinder durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu bemessen ist.
Die Revision zum BGH wurde zugelassen.